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Bundeskabinett verabschiedet CSRD-Umsetzungsgesetz

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet. Er entlastet Unternehmen, indem er doppelte Berichtspflichten vermeidet und den Abgabetermin für LkSG-Berichte auf den 31. Dezember 2025 verschiebt. 

 

Bundeskabinett verabschiedet CSRD-Umsetzungsgesetz - Kabinettvorlage (PDF, 1600701 Byte)
Bundeskabinett verabschiedet CSRD-Umsetzungsgesetz - Informationen (PDF, 274288 Byte)

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