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Bundesregierung muss einhtl. CO2-Preis im Verkehrssektor EU-weit durchsetzen

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt die Verständigung der Bundesregierung auf Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030, mit dem der Einstieg in die Bepreisung von CO2-Emissionen vorgenommen werden soll. Damit wird klargestellt, dass Emissionsrechte ein nicht unbegrenzt verfügbares Gut sind.

Ein Standortnachteil wird dabei nicht durch einen zusätzlichen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut beseitigt, dessen Höhe und Übereinstimmung mit EU-Recht noch gar nicht feststeht. Eine noch höhere Maut-Belastung des Straßengüterverkehrs würde zunächst den Straßenverkehrsetat stärken. Die unbedingt erforderliche Güterverlagerung auf die Schiene und das Binnenschiff wird hierdurch noch nicht erzielt. Die alternativen Verkehrsträger und der Kombinierte Verkehr müssen dringend modernisiert und ausgebaut werden. Richtigerweise werden die Maßnahmenpakte der Masterpläne Schienengüterverkehr und Binnenschifffahrt durch die jetzt vorliegenden Eckpunkte der Bundesregierung verstärkt.

Die Pressemitteilung des DSLV sowie das Eckpunktepapier des Klimakabinetts finden Sie hier.

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