2024-11-07
Neue Informationen und Updates
Der Europäische Rat unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr zu verschieben. Es ist davon auszugehen, dass auch das EU-Parlament dieser Verschiebung in seiner für den 14. November 2024 geplanten Abstimmung zustimmen wird. Die Verordnung würde damit am 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen anwendbar werden. Da auf fachlicher Ebene alle Umsetzungsinstrumente einsatzbereit sind, können die zusätzlichen 12 Monate als Einführungsphase dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten.
Zwar werden Zollvertreter (direkt oder indirekt) nicht als Wirtschaftsbeteiligte oder Händler im Rahmen der EUDR eingestuft und müssen daher keine Sorgfaltserklärungen (Due Diligence Statements, DDS) einholen, ihre Rolle beschränkt sich auf die Angabe der DDS-Nummer in Zollanmeldungen. Jedoch empfiehlt der DSLV allen Speditions- und Logistikunternehmen weiterhin, die vorgeschlagene Übergangsfrist mit Bedacht zu nutzen und die Entwicklung eigener interner Due-Diligence-Systeme in Betracht zu ziehen, um sicherzustellen, dass ihre Partner die neue Verordnung einhalten, bevor sie die Zollabwicklung übernehmen.
Im Folgenden sind die neuesten Informationen zusammengefasst:
Seit der letzten Veröffentlichung der FAQ, der EUDR-Leitlinien und der TARIC-Daten wurden die EUDR-Websites der Kommission regelmäßig aktualisiert. Die Informationen sind jedoch verteilt, was die Navigation schwierig macht. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die grundlegende Struktur dieser Websites mit direkten Links zu den relevantesten Dokumenten.
• Die Website "Verordnung über entwaldungsfreie Produkte" scheint bisher die einzige Website zu sein, die den Link zur letzten Version der Liste der zuständigen Behörden enthält. Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick über die Rechtsvorschriften und Links zu einer zweiten EUDR-Website, die sich auf die Umsetzung konzentriert.
• Diese zweite Seite, „Verordnung über entwaldungsfreie Produkte – EUDR: Erfahren Sie, wie Sie die Verordnung einhalten können“ bietet Links zu den EUDR-Leitlinien, dem Anhang, in dem Produkte aufgeführt sind, Zugang zur Expertengruppe für die Multi-Stakeholder-Plattform und enthält eine große Menge produktbezogener EUDR-Informationen. Diese Seite enthält auch Links zu einer dritten nützlichen Website, die das Entwaldungs-Due-Diligence-Register (DDDR) betrifft.
• Auf dieser dritten Seite, "The Deforestation Due Diligence Registry", finden Sie technische Informationen zum EUDR-IT-System, Links zu Pilotversuchen, das DDDR-Benutzerhandbuch und ein kurzes Video zur Einreichung von Due Diligence Statements.
Um die Fortschritte bei der Umsetzung zu verfolgen und die Vorbereitung der Interessenträger zu unterstützen, ist die Seite der Multi-Stakeholder-Plattform-Expertengruppe wichtig. Durch Klicken auf den Menüpunkt „Meetings" kann auf alle Präsentationen und Sitzungsprotokolle früherer Sitzungen der EUDR-Expertengruppe zugegriffen werden.
Quelle: DSLV_2024-11-07_JK
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