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Trotz Corona-Einschränkungen: LBA beendet Verlängerung ablaufender DGR-Zertifikate

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wird die bis zum 30. November 2020 befristete Regelung zur Verlängerung der Gültigkeit der DGR-Zertifikate nicht mehr verlängern und widerspricht damit der gegenteiligen Forderung des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik. Somit können nur noch Schulungen, welche in diesem Monat ablaufen, letztmalig um bis zu vier Monate verlängert und dann bis zum 31.03.2021 nachgeholt werden.
 
Die Verlängerung um jeweils vier Monate gilt auf der Grundlage der bisherigen Ausnahme des LBA noch für alle DGR-Zertifikate, deren Gültigkeit seit August 2020 abgelaufen ist, wobei das ursprüngliche Ablaufdatum als Grundlage für die Ausstellung der Zertifikate bestehen bleibt.

In Absprache mit der European Union Aviation Safety Agency (EASA) habe das LBA festgelegt, dass es keine Verlängerung der Allgemeinverfügung über Festlegungen zur Durchführung wiederkehrender Schulungen und Überprüfungen geben wird. Daher wird es, so das LBA, in Abstimmung mit anderen europäischen Mitgliedstaaten auch im Bereich Gefahrgut keine, über den 30.11.2020 hinausgehende, allgemeine Verlängerung von Fristen mehr geben. Einzelheiten ergeben sich aus dem Antwortschreiben des LBA.

Das LBA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für Wiederholungsschulungen aller Personalkategorien auf Antrag auch die Durchführung der Schulung als "Webinar" genehmigt. Dies gilt zwar auch für DGR-Grundschulungen, ausgenommen sind hier jedoch die Personalkategorien 3, 6, 7 und 8.

LBA-Infoschreiben Verlängerung ablaufender DGR-Zertifikate (pdf, 77857 Byte)
LBA Gefahrgut Grund- und Wiederholungsschulungen (pdf, 182481 Byte)

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