Nach Auffassung des DSLV eignet sich die DSLV-Musterklausel zur Höheren Gewalt in erster Linie zur Verwendung in Rahmenverträgen.
Eine Einbeziehung in Verträge, die auf Grundlage der ADSp 2017 oder der Logistik-AGB geschlossen werden, sollte in der Regel nicht durch einen Einbeziehungshinweis sondern allenfalls im Rahmen einer Individualvereinbarung erfolgen.
Die zur fakultativen Verwendung unverbindlich empfohlene Musterklausel unterliegt der regelmäßigen Überprüfung durch die juristischen Fachgremien auf praktische und rechtliche Aktualität. Die DSLV-Musterklausel sowie weitere Erläuterungen finden auf unserer Homepage.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.