Versicherer bemühen sich zunehmend, Cyber-Risiken aus Versicherungsverträgen auszuschließen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat hierzu eine unverbindliche Cyber-/Blackout-Klausel veröffentlicht, die einen weitgehenden Aus- und möglichen Wiedereinschluss dieser Risiken beinhaltet.
Speditions- und Logistikunternehmen sollten Ausschlussklauseln, die ihnen anlässlich der Prolongation oder im Rahmen von neu abzuschließenden Versicherungsverträgen vorgelegt werden, hinsichtlich Reichweite und Umfang sorgfältig überprüfen, um weitreichende Deckungslücken zu vermeiden.
Weitere Hinweise und Informationen des DSLV finden Sier hier.
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