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LKA Niedersachsen

LKA Niedersachsen veröffentlicht Handreichung zur Prävention von Ladungsdiebstählen

Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat im Rahmen des Projekts CARGO zusammen mit dem DSLV Bundesverband Spedition und Logistik und weiteren Interessenvertretern der Wirtschaft mehrere Handlungsempfehlungen erarbeitet, die Unternehmen dabei helfen sollen, die verantwortlichen Mitarbeiter von Transportunternehmen, Speditionen und Verladern für diese Gefahren zu sensibilisieren.

Durch hilfreiche Tipps und nützliche Informationen soll das Risiko, Betroffener eines Ladungsdiebstahls zu werden, auf ein mögliches Mindestmaß reduziert werden.

 

 

Ladungsdiebstahl ist ein weit verbreitetes Kriminalitätsphänomen, das Jahr für Jahr hohe Schadenssummen in der Speditionsbranche verursacht. Zwar ist die Anzahl der Vorfälle in den letzten Jahren nach internen Auswertungen des DSLV stetig gesunken, doch die Gefahr, Opfer eines Ladungsdiebstahls zu werden, insbesondere bei der Übernachtung auf ungesicherten Parkplätzen oder in schlecht beleuchteten Industriegebieten, bleibt unverändert groß.

 

Der DSLV weist darauf hin, dass diese Handreichung lediglich unverbindlich einige einzelne Maßnahmen zur Schadensverhütung vorstellt. Sie erhebt nicht den Anspruch, marktübliche Standards abzubilden. Ebenso wenig soll sie der Auslegung des Rechtsbegriffs des "qualifizierten Verschuldens" im Sinne des § 435 HGB oder vergleichbarer Normen dienen. Aus diesem Grund lassen sich aus der Handreichung im Einzelfall keine rechtlichen Wertungen zum Vorliegen eines groben Organisationsverschuldens ableiten.

 

Die folgenden sechs Dokumente finden Sie hier:

 

Anlage1: 

Die LKA Mappe „Diebstahl von Transportgütern – Ladungsdiebstähle aktiv verhindern – Empfehlungen“, die Hintergründe der Kooperation zwischen der Polizei und der Wirtschaft erläutert.

 

Anlage 2:

Einen Flyer für Fahrer in 6 Sprachen, der die wichtigsten Verhaltensregeln für den Fahrer noch einmal kurz und prägnant darstellt.

 

Anlage 3, 4 und 5:

Drei Handlungsempfehlungen für Fahrer, Disponenten und Unternehmer, die einfach umzusetzende Hinweise enthalten, um die Sicherheit des Fahrers und der transportierten Waren zu erhöhen .

 

Anlage 6:

Ein Formblatt „Freiwillige Selbstauskunft“ zur Nutzung durch den Arbeitgeber.

Direkt zum Thema

 
BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.