BMAS und BMZ haben sich auf ein Sorgfaltspflichtengesetz verständigt, mit dem Unternehmen verpflichtet werden sollen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfalt besser nachzukommen.
Das Sorgfaltspflichtengesetz soll noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden und ab 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten. Auch wenn die geplanten Neuregelungen entschärft werden konnten, bringen diese erhebliche administrative Belastungen für die betroffenen Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche mit sich.
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