Der DSLV gibt eine unverbindliche englische Übersetzung der Logistik-AGB 2019 zur fakultativen Verwendung bekannt. Die Übersetzung enthält eingangs die Klarstellung, dass in Zweifelsfragen die deutsche Fassung der Logistik-AGB 2019 der englischen Übersetzung vorgeht ("In case of doubts, the German ver-sion of the Logistic GTC shall prevail.").
Grundsätzlich orientiert sich die Übersetzung eng am Wortlaut der deutschen Fassung der Logistik-AGB 2019. Vor diesem Hintergrund wurden sowohl die englischen Übersetzungen der im Vergleich zu den Logistik-AGB 2006 unveränderten Klauseln als auch jener Regelungen, die in enger Anlehnung an korrespondierende Klauseln der ADSp 2017 konzipiert worden waren (zum Beispiel Ziffern 2, 3.1, 4.2-4.4, 5.4, 10.2 und 16.1-16.2) überarbeitet.
Unternehmen, die die englische Übersetzung neben oder anstelle der deutschen Fassung der Logistik-AGB 2019 verwenden möchten, steht es frei, den oben genannten Anwendungsvorrang der deutschen Fassung zu streichen oder einzelne Übersetzungen anders als zu formulieren.
Die englische Fassung der Logistik-AGB 2019 finden Sie hier.
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