Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 23. März 2021 hat die EU-Kommission Leitlinien bekanntgegeben, die Wirtschaftsakteuren bei der Umsetzung von Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 -Marktüberwachungs-Verordnung (MÜ-VO)- dienen soll.
Die Marktüberwachnungs-Verordnung gilt mit Wirkung zum 16. Juli 2021 und sieht für Hersteller, Bevollmächtigte, Ein-führer, Händler und -sofern keiner der vorgenannten Wirtschaftsakteure in der EU ansässig ist- „Fulfilment-Dienstleister“ einige Verpflichtungen vor, die die Produktsicherheit und den Ver-braucherschutz sicherstellen sollen.
Hier finden Sie umfangreiche Informationen und Erläuterungen des DSLV sowie die Leitlinien der EU:
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