Im Rahmen des neu aufgelegten Flottenerneuerungsprogramms (ENF) wird die Anschaffung von Lkw modernster EURO VI-Baureihen sowie Lkw mit Wasserstoff-/ Brennstoffzel-len- oder Elektroanatrieb bei gleichzeitiger Verschrottung von Fahrzeugen mit EURO V-Motoren und schlechter ab dem 26. Juli 2021 erneut mit bis zu 15.000 Euro gefördert.
Neu ist, dass eine Förderzusage zusätzlich von der CO2-Emission des Neufahrzeugs abhängen wird.
Für die Antragsstellung kann ausschließlich das elektronische Antragsverfahren auf der Internetseite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) https://antrag-gbbmvi.bund.de genutzt werden.
Die Förderrichtlinie und Informationen zu den Inhalten im Einzelnen finden Sie hier:
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