UPDATE 19.05.2021
Anpassung des Förderprogramms FEN "Flottenerneuerungsprogramm"
Das BMVI teilt mit, dass das bekannte Förderprogramm FEN "Flottenerneuerungsprogramm Schwere Nutzfahrzeuge" hinsichtlich des Erstzulassungserfordernisses kurzfristig eine Anpassung erfahren wird, deren Umsetzung bereits eingeleitet worden ist. Mit der zeitnahen Veröffentlichung im Bundesanzeiger, mit der bis spätestens Mitte der kommenden Woche gerechnet wird, wird das Erstzulassungserfordernis bis zum 31.03.2022 verlängert werden.
09.04.2021
ENF-Fördermittel noch nicht ausgeschöpft
Die Fördermittel für das Programm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF) sind nach Angeben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) längst noch nicht ausgeschöpft. Zum Stichtag 30. März 2021 wurden 3.495 Anträge für 8.130 Fahrzeuge mit einem Fördervolumen in Höhe von 129,8 Millionen gestellt. Damit sind bislang lediglich 25 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro gebunden.
Anträge zur Flottenerneuerung können nur noch bis zum 15. April 2021 und für die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie (ITT) bis zum 15. Juni 2021 über das eService-Portal des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) https://antrag-gbbmvi.bundgestellt werden.
Das Flottenerneuerungsprogramm fördert die Anschaffung von Lkw modernster EURO VI-Baureihen sowie Lkw mit Wasserstoff-/ Brennstoffzellen- oder Elektroantrieb mit bis zu 15.000 Euro. Voraussetzung ist die Verschrottung eines Lkw der Schadstoffklassen EURO 0 bis V.
Zudem wird die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologien mit 60 Prozent des Anschaffungspreises, maximal jedoch 5.000 Euro gefördert. Eine beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung von ITT-Fördermaßnahmen ist abrufbar unter:
Sämtliche Informationen zum Antragsverfahren stehen unter www.bag.bund.de zur Verfügung.