Mit Änderung des Mautsystemgesetzes öffnet der Deutsche Bundestag Mautdaten zu Kabotage-Kontroll- und Verkehrsmanagementzwecken.
Der Gesetzgeber hat auch auf das EuGH-Urteil zur Lkw-Maut in Deutschland reagiert. Durch eine Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes werden die vom EuGH als überhöht gerügten Mautteilkosten für die Infrastruktur ab dem 1. Oktober 2021 gesenkt. Mautpflichtige Unternehmen erhalten ab dem 1. Oktober 2021 einen gesetzlichen Rückerstattungsanspruch für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021. Den Antrag der Fraktion Die Linke, die Zweckbindung der Mauteinnahmen für den Bundesfernstraßenbau aufzuheben und auch zur Finanzierung des Ausbaus der Schiene zu verwenden, wurde von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen unterstützt, mehrheitlich aber abgelehnt.
Weitere Erklärungen und verschiedene Mauttabellen finden Sie hier:
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