Im Rahmen einer Anhörung zur Überarbeitung der Verordnung über die De-minimis-Beihilfen hat der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird u. a. die Anpassung des Förderungshöchstbeitrags gemäß der seit Inkrafttreten der Verordnung 1407/2013/EU eingetretenen und voraussichtlich während der Geltungsdauer der neuen De-minimis-Verordnung eintretenden Inflation wird ausdrücklich als sinnvoll erachtet.
Das Schreiben der AMÖ vom 09. Januar 2023 finden Sie hier.
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