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Verlängerung Antragsfrist des Förderprogramms Abbiegeassistent bis 22. November

Auf Basis der "Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenten (AAS)" fördert der Bund sowohl die Ausrüstung von neuen als auch die Nachrüstung von Bestands-Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mit geeigneten Abbiegeassistenzsystemen.

Anträge auf Förderung können normalerweise bis zum 15. Oktober eines Jahres gestellt werden. Aufgrund des großen Erfolgs dieses Programms und der anhaltenden Nachfrage nach Fördermitteln wurde die Förderperiode nach Mitteilung des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) noch bis einschließlich 22. November 2021 verlängert.

Förderanträge können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu diesem Termin auch weiterhin über das BAG gestellt werden. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Unternehmen, die mautpflichtige Nutzfahrzeuge ab 7,5 t mit Abbiegeassistenzsystemen aus- bzw. nachrüsten wollen, Förderanträge über dasDe-Minimis-Förderprogramm stellen müssen. Dessen Antragsfristen endeten bereit am 30. September 2021.

Förderprogramm Abbiegeassistent - Föderrichtlinie (pdf, 79819 Byte)

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