In der Exklusivinfo 50-2020 ging es vorrangig um die mal wieder in den Fokus öffentlicher Diskussionen gerückte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf zwölf Euro die Stunde. Für das Taxi-/Mietwagengewerbe wäre dies eine Hürde, die viele nicht nehmen könnten, und doch wäre es nur ein laues Lüftchen im Vergleich zu den Vorstellungen der PBefG-Findungskommission, die ein neues Eckpunktepapier zur Änderung des Personenbeförderungsrechtes vorgelegt hat.
Von einer Änderung zu sprechen, ist eine Verharmlosung, die dort vorgeschlagenen Veränderungen könnten direkt aus der Feder der Monopolkommission stammen und kämen eher einem vollständigen Umkrempeln gleich, mit den entsprechenden Folgen. Im Taxi- und Mietwagengewerbe würde kein Stein auf dem anderen bleiben. Von der Aufhebung der Taxitarife, möglicherweise mit einem sogenannten Tarifkorridor, weitestgehender Öffnung für die Webplattformanbieter, Freigabe App-basierter Auftragseingänge bei Mietwagen, der Aufweichung der Rückkehrpflicht, Mischkonzessionen, Fachkunde nur für Taxi bis hin zu vermutlich nicht ansatzweise geprüften Veränderungen bei der Taxameterpflicht fehlt nichts aus dem Folterkasten der Liberalisierung. Das Ziel ist klar, per Liberalisierung möchte man Bewegung in den Markt, die Preise ins Rutschen bringen. Verkauft wird das mit der „netten“ Umschreibung, dass man die Taxiunternehmen von Regulierungen und Fesseln befreien will. Das ist dann so ähnlich wie der Begriff Freisetzen für einen Arbeitnehmer, der entlassen wird.
Es ist nun an Ihnen, den Unternehmerinnen und Unternehmern vor Ort, Ihre(n) Bundestagsabgeordnete(n) anzusprechen und auf die fatalen Konsequenzen derartiger geplanter Regelungen hinzuweisen. Versuchen Sie, einen Termin mit Ihrer/Ihrem Abgeordneten zu vereinbaren, sie/er muss verstehen, dass es um Unternehmen und Arbeitsplätze in seinem Wahlkreis geht. Wenn Sie dies in einem gemeinsamen Schreiben mit Kolleginnen und Kollegen tun wollen, hat dies sicher noch mehr Wirkung. Wichtig ist aber, das gehandelt wird, jetzt! Von Ihnen!
Soweit möglich würden wir sie auch durch unsere Teilnahme an diesen Gesprächen unterstützen. In der Anlage erhalten Sie eine Übersicht der niedersächsischen Bundestagsabgeordneten, in einigen Fällen haben sich bereits Ansprechpartner aus dem Gewerbe gemeldet, in vielen anderen Fällen gibt es noch Lücken, die es zu füllen gilt – durch SIE. Außerdem fügen wir ein Musteranschreiben bei, mit dem Sie Ihre(n) Abgeordnete(n) ansprechen können. Wenn Sie einen Termin bekommen und Unterstützung benötigen, erhalten Sie von uns zumindest ein Positionspapier, das sich mit dem Eckpunktepapier der Findungskommission auseinandersetzt. Wenn Sie einen Gesprächstermin bekommen, bitte melden, soweit möglich und gewünscht leisten wir auch personell Unterstützung.