Angesichts bundesweit wieder steigender Corona-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.
Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 können PatientInnen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tagen krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Erkrankten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Außerdem kann die telefonische Krankschreibung einmalig für weitere 7 Kalendertage verlängert werden.