Positive Nachrichten zu Lkw-Fahrverboten an nichtbundeseinheitlichen Feiertagen wie dem Reformationstag:
Am Montag, den 11. November 2019 haben die Verkehrsminister aus Niedersachsen (Dr. Althusmann; CDU) und Nordrhein-Westfalen (Wüst; CDU) in einer „Osnabrücker Erklärung“ eine engere Zusammenarbeit beider Länder bei den Themen Straßenverkehr und Wasserstraßen vereinbart.
„Der GVN begrüßt außerordentlich die positiven Nachrichten zu den Regelungen für Lkw-Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen wie z. B. dem Reformationstag. Der Verband hat auf vielen Ebenen, in Arbeitskreisen und länderübergreifenden Gesprächen und mit Unterstützung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion MIT Niedersachsen entscheidend dazu beigetragen, eine vernünftige Lösung für die Wirtschaft und die betroffenen Lkw-Fahrer zu finden“, so GVN-Präsident Mathias Krage.
„Beide Länder einigten sich auf eine Lösung zur Vermeidung wechselseitiger Lkw-Fahrverbote an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen. In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von den Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden ab dem kommenden Jahr die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt“, so die Minister in einer gemeinsamen Presseerklärung. Im Detail sind dazu folgende Maßnahmen beschlossen worden:
„Die Verkehrsminister sind damit der Argumentation des GVN gefolgt, den Fahrerinnen und Fahrern die Rückkehr zum Betriebssitz und damit die Heimfahrt zu ihren Familien zu ermöglichen. Ein Erfolg für das Logistikland Niedersachen“, so GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic.
Die GVN-Pressemitteilung finden Sie hier.