ÖPNV / Linienverkehr

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GVN begrüßt 'Osnabrücker Erklärung' zu Lkw-Fahrverboten

(Hannover, 12.11.2019). Positive Nachrichten zu Lkw-Fahrverboten an nichtbundeseinheitlichen Feiertagen wie dem Reformationstag:

Am gestrigen Montag, den 11. November 2019 haben die Verkehrsminister aus Niedersachsen (Dr. Althusmann; CDU) und Nordrhein-Westfalen (Wüst; CDU) in einer „Osnabrücker Erklärung“ eine engere Zusammenarbeit beider Länder bei den Themen Straßenverkehr und Wasserstraßen vereinbart.

„Der GVN begrüßt außerordentlich die positiven Nachrichten zu den Regelungen für Lkw-Fahrverbote an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen wie z. B. dem Reformationstag. Der Verband hat auf vielen Ebenen, in Arbeitskreisen und länderübergreifenden Gesprächen und mit Unterstützung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion MIT Niedersachsen entscheidend dazu beigetragen, eine vernünftige Lösung für die Wirtschaft und die betroffenen Lkw-Fahrer zu finden“, so GVN-Präsident Mathias Krage.

„Beide Länder einigten sich auf eine Lösung zur Vermeidung wechselseitiger Lkw-Fahrverbote an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen. In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von den Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden ab dem kommenden Jahr die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt“, so die Minister in einer gemeinsamen Presseerklärung. Im Detail sind dazu folgende Maßnahmen beschlossen worden:
 

  • Durch einen gemeinsamen Erlass der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen werden die Verbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr beschränkt.
  • Zudem gewähren beide Länder an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag für den Verbotszeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen (A 2, A 30, A 31 und A 33).

 
„Die Verkehrsminister sind damit der Argumentation des GVN gefolgt, den Fahrerinnen und Fahrern die Rückkehr zum Betriebssitz und damit die Heimfahrt zu ihren Familien zu ermöglichen. Ein Erfolg für das Logistikland Niedersachen“, so GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic.

Die „Osnabrücker Erklärung“ und eine gemeinsame Presseinformation finden Sie hier.  

Direkt zum Thema

 
BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.