Hannover (27. November 2019). Linkspartei, SPD und die Grünen sind für einen Mindestlohn von 12 Euro. Selbst in der CDU wird der Druck größer, die gesetzliche Lohnuntergrenze von derzeit 9,19 Euro deutlich anzuheben. So hat es gerade der Arbeitnehmerflügel CDA auf dem Parteitag in Leipzig beantragt.
Der GVN lehnt die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12 Euro ab. „Ein parteipolitischer Überbietungswettbewerb beim Mindestlohn ist arbeitsmarktpolitisch und verfassungsrechtlich unverantwortlich. Abgesehen davon wäre es ein schwerer Eingriff in die Tarifautonomie. Wenn die Politik die erfolgreiche Arbeit der Sozialpartner künftig selbst übernehmen will, möge sie bitte nie mehr sinkende Tarifbindung beklagen und gleichzeitig Loblieder auf die Tarifautonomie singen. Der Mindestlohn ist kein Instrument zur Armutsbekämpfung. Das kann das Mindestlohngesetz nicht leisten“, so GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic.
Der Mindestlohn war im Januar 2015 mit 8,50 Euro brutto pro Stunde gestartet. Anfang 2017 wurde er auf 8,84 Euro erhöht. Im Juni 2018 hatte sich die Mindestlohnkommission erstmals auf eine zweistufige Anhebung verständigt: Auf 9,19 Euro ab Januar 2019 und 9,35 Euro ab Januar 2020. Dabei soll sich die Mindestlohnkommission bei ihrer Entscheidung „nachlaufend an der Tarifentwicklung“ orientieren, also an den von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelten Löhnen. So steht es im Gesetz und in der Geschäftsordnung der Kommission. Dort gibt es kein Plus von 28 % oder 2,65 Euro. Dieses Plus entstünde aber, wenn der Mindestlohn auf einen Schlag von 9,35 Euro im Jahr 2020 auf 12 Euro erhöht würde.
„Es ist ein großer Fehler, den Arbeitsmarkt und die regionale Lohnfindung durch die Sozialpartner zum sozialpolitischen Staatsreparaturbetrieb umzufunktionieren. Politische Einmischung führt immer zur Schwächung der Tarifautonomie und geht zu Lasten von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften“, so der GVN-Hauptgeschäftsführer.
„Die Unternehmer brauchen nicht mehr staatlichen Einfluss und Bevormundung, sondern Deregulierung und Entbürokratisierung. Die Unternehmer brauchen auch keine Umverteilungs- und Regulierungsoffensive des Staates, wie die Politisierung des Mindestlohnes. Der Staat sollte sich zurückhalten und die Arbeit der Mindestlohnkommission überlassen, die den schweren Auftrag hat, eine Unterkante im Lohngefüge einzuziehen und gleichzeitig die Tarifautonomie zu wahren. Schließlich gilt es, Effizienz, Eigenverantwortlichkeit und Arbeitsproduktivität hoch zu halten und nicht Leistungsanreize durch staatliche Eingriffe zu reduzieren“, so GVN-Präsident Mathias Krage.