Am 28. Mai 2021 hat der Deutsche Bundesrat das "Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren" beschlossen.
Damit dürfen autonome Fahrzeuge in Zukunft bundesweit ohne physisch anwesende Fahrer oder Fahrerinnen in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenraums im Regelbetrieb fahren.
Bislang war im öffentlichen Straßenverkehr lediglich die Erprobung autonomer führungsloser Fahrzeuge zulässig. Konkrete Einsatzmöglichkeiten werden nicht nur im öffentlichen Personenverkehr, sondern auch in der Logistik (Hub-to-Hub-Verkehre) gesehen.
Weitere Informationen sowie den Gesetzesentwurf- und Beschluß finden Sie hier:
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