Wie der DSLV in seinem Rundschreiben 172/2022/a vom 25. November 2022 berichtete, gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Mautsätze. Bundestag und Bundesrat hatten die Gesetzesänderung im November angenommen. Das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes" (BFStrMG) wurde am 13. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 49 , Seite 2237 veröffentlicht. Der Auszug aus dem Bundesgesetzblatt und eine vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) herausgegebene Tabelle zur Entwicklung der Gebührenstruktur finden Sie hier.
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